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906.111 CH-BL

§ 7 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über das Krebsregister beider Basel (Krebsregistervereinbarung) - Änderungen und Ergänzungen

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§ 7 Krebsregistervereinbarung · Änderungen und Ergänzungen

1. Beide Parteien verpflichten sich, während der Vereinbarungsdauer zu Vereinbarungsänderungen und -ergänzungen Hand zu bieten, die aufgrund veränderter Verhältnisse notwendig werden.

2. Allfällige Vereinbarungsänderungen sind schriftlich festzuhalten.

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