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§ 5 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über das Krebsregister beider Basel (Krebsregistervereinbarung) - Finanzierung

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§ 5 Krebsregistervereinbarung · Finanzierung

1. Der Kanton Basel-Landschaft leistet dem Kanton Basel-Stadt im Sinne eines Leistungseinkaufs für die Betriebs- und Investitionskosten des KRBB einen jährlichen Beitrag in der Höhe von total CHF 510‘000.-. Die Berechnung des jährlichen Gesamtbeitrags basiert auf einem Pro-Kopf-Beitrag von CHF 1.77 pro Einwohnerin und Einwohner und auf der Bevölkerungsstatistik des Kantons Basel-Landschaft per 31. Dezember 2017.

2. Der jährliche Beitrag ist bis spätestens Ende des 2. Quartals des laufenden Jahres zu leisten.

3. Die Höhe des jährlichen Beitrags wird periodisch alle 4 Jahre oder bei Bedarf anhand der Jahresrechnung und der mittelfristigen Planung überprüft.

4. Allfällige Überschüsse oder Defizite werden bilanziert und anteilsmässig mit den jährlichen Beiträgen im Folgejahr verrechnet. Von der Verrechnung ausgenommen sind allfällige Überschüsse aufgrund von zusätzlichen Mitteln im Rahmen des ordentlichen Budgets oder aufgrund von Drittmitteln.

5. Falls das KRBB die vereinbarten Leistungen gemäss § 2 der Vereinbarung nicht oder nur unzureichend erbringen kann, verpflichten sich die Parteien, partnerschaftlich eine Lösung zu finden.

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