Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung

§ 1 Gesetz über das Begräbniswesen

1. Das Begräbniswesen ist Sache der Einwohnergemeinden unter der Aufsicht des Regierungsrates.

2. Den Gemeinden wird es überlassen, zu bestimmen, inwieweit die Beerdigungskosten für verstorbene Einwohner von der Gemeinde getragen werden sollen.

Kanton Basel-Landschaft 904 § 2 Gesetz über das Begräbniswesen →

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