904
CH-BL
§ 1 Gesetz über das Begräbniswesen
§ 1 Gesetz über das Begräbniswesen
1. Das Begräbniswesen ist Sache der Einwohnergemeinden unter der Aufsicht des Regierungsrates.
2. Den Gemeinden wird es überlassen, zu bestimmen, inwieweit die Beerdigungskosten für verstorbene Einwohner von der Gemeinde getragen werden sollen.