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904.12 CH-BL

§ 9 Vertrag über die Kremation von Leichen aus dem Kanton Basel-Landschaft und die Abdankung im Krematorium der Stadt Basel - Vertragskündigung

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§ 9 Vertrag über die Kremation von Leichen aus dem Kanton Basel-Landschaft und die Abdankung im Krematorium der Stadt Basel · Vertragskündigung

1. Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag nach Ablauf von vier Jahren seit Inkrafttreten unter Beobachtung einer einjährigen Kündigungsfrist auf Ende eines Monats kündigen.

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