904.12
CH-BL
§ 9 Vertrag über die Kremation von Leichen aus dem Kanton Basel-Landschaft und die Abdankung im Krematorium der Stadt Basel - Vertragskündigung
§ 9 Vertrag über die Kremation von Leichen aus dem Kanton Basel-Landschaft und die Abdankung im Krematorium der Stadt Basel · Vertragskündigung
1. Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag nach Ablauf von vier Jahren seit Inkrafttreten unter Beobachtung einer einjährigen Kündigungsfrist auf Ende eines Monats kündigen.