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904.12 CH-BL

§ 2 Vertrag über die Kremation von Leichen aus dem Kanton Basel-Landschaft und die Abdankung im Krematorium der Stadt Basel - Anmeldung

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§ 2 Vertrag über die Kremation von Leichen aus dem Kanton Basel-Landschaft und die Abdankung im Krematorium der Stadt Basel · Anmeldung

1. Das Bestattungsbüro ordnet die Kremation und eine eventuelle Abdankung gemäss § 8 dieses Vertrages an, sobald diese ihm von der kompetenten Gemeindebehörde schriftlich angemeldet wird.

2. Der schriftlichen Anmeldung auf einheitlichem Formular sind beizulegen

1. ein Auszug aus dem Todesregister des Zivilstandsamtes,

2. eine allfällige Bewilligung des Kantonsarztes Basel-Land zum Transport einer ansteckungsgefährlichen Leiche,

3. gewünschter Bestattungs- und Abdankungsort, eventueller Nachweis von Familienangehörigen im Kanton Basel-Stadt.

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