904.12
CH-BL
§ 10 Vertrag über die Kremation von Leichen aus dem Kanton Basel-Landschaft und die Abdankung im Krematorium der Stadt Basel - Inkrafttreten
§ 10 Vertrag über die Kremation von Leichen aus dem Kanton Basel-Landschaft und die Abdankung im Krematorium der Stadt Basel · Inkrafttreten
1. Dieser Vertrag ersetzt den Vertrag vom 24. Dezember 1948/14. Januar 1949 und tritt sofort nach Unterzeichnung in Kraft.