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904.12 CH-BL

§ 10 Vertrag über die Kremation von Leichen aus dem Kanton Basel-Landschaft und die Abdankung im Krematorium der Stadt Basel - Inkrafttreten

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§ 10 Vertrag über die Kremation von Leichen aus dem Kanton Basel-Landschaft und die Abdankung im Krematorium der Stadt Basel · Inkrafttreten

1. Dieser Vertrag ersetzt den Vertrag vom 24. Dezember 1948/14. Januar 1949 und tritt sofort nach Unterzeichnung in Kraft.

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