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902 CH-BL

§ 2 Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz - Zweck

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§ 2 Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz · Zweck

1. Dieses Gesetz bezweckt die Erhaltung und Förderung gesunder und funktionstüchtiger Kauapparate der Kinder und Jugendlichen zu vertretbaren Kosten bei gesicherter Qualität.

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