902
CH-BL
§ 16 Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz - Subventionsbeitrag
Finanzielles
§ 16 Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz · Subventionsbeitrag
1. Die Eltern bleiben Schuldner für die Behandlung ihrer Kinder.
2. Sie haben die um einen verfügten allfälligen Subventionsbeitrag gekürzte Rechnung innert 30 Tagen der Gemeinde oder dem Schulheim zu begleichen, sofern diese nicht eine längere Zahlungsfrist gewähren.
3. Für die Subventionsberechnung haben die zuständigen Stellen Zugang zu den kommunalen Steuerdaten.