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902.13 CH-BL

§ 1 Verordnung über den Taxpunktwert für die Kinder- und Jugendzahnpflege

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§ 1 Verordnung über den Taxpunktwert für die Kinder- und Jugendzahnpflege

1. Leistungen, welche im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege erbracht werden, werden mit dem Zahnarzttarif UV/MV/IV abgerechnet. Der Taxpunktwert beträgt CHF 1.00.

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