902.13
CH-BL
§ 1 Verordnung über den Taxpunktwert für die Kinder- und Jugendzahnpflege
§ 1 Verordnung über den Taxpunktwert für die Kinder- und Jugendzahnpflege
1. Leistungen, welche im Rahmen der Kinder- und Jugendzahnpflege erbracht werden, werden mit dem Zahnarzttarif UV/MV/IV abgerechnet. Der Taxpunktwert beträgt CHF 1.00.