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§ 3 Weisung zu den nicht subventionsberechtigten konservierenden Behandlungen (Negativliste) in der Kinder- und Jugendzahnpflege

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§ 3 Weisung zu den nicht subventionsberechtigten konservierenden Behandlungen (Negativliste) in der Kinder- und Jugendzahnpflege

1. Diese Weisung tritt am 11. August 1997 in Kraft. Sie gilt nicht für bereits begonnene Behandlungen.

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