902.121
CH-BL
§ 3 Weisung zu den nicht subventionsberechtigten konservierenden Behandlungen (Negativliste) in der Kinder- und Jugendzahnpflege
§ 3 Weisung zu den nicht subventionsberechtigten konservierenden Behandlungen (Negativliste) in der Kinder- und Jugendzahnpflege
1. Diese Weisung tritt am 11. August 1997 in Kraft. Sie gilt nicht für bereits begonnene Behandlungen.