Verordnung über die subventionswürdigen kieferorthopädischen Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendzahnpflege (Verordnung Kieferorthopädie) - Geltungsbereich
Gesetzestext (5 Artikel)
1. Diese Verordnung regelt die subventionswürdigen Leistungen in der Kieferorthopädie nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes vom 19. September 1996.
2. Für kieferorthopädische Behandlungen, deren Kosten durch eine Unfall-, Invaliden- oder Haftpflichtversicherung oder als Pflichtleistungen einer Krankenversicherung abgedeckt werden, gelten die diesbezüglichen Verfahren.
1. Die Subventionswürdigkeit beschränkt sich auf die Kiefer- und Zahnstellungsanomalien der Liste gemäss Anhang I.
1. Die Verordnung vom 14. Dezember 1976 über den gesundheitlichen Dienst in den Schulen wird wie folgt geändert: ...
1. Die Verordnung vom 5. Februar 1991 über den schulzahnärztlichen Dienst für Jugendliche wird aufgehoben.
2. Die Verordnung vom 3. September 1991 über den Schulzahnpflegetarif wird aufgehoben.
1. Diese Verordnung tritt am 11. August 1997 in Kraft.