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902.11 CH-BL

§ 2 Verordnung über die Inkraftsetzung des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes vom 19. September 1996 und von zwei Dekretsänderungen

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§ 2 Verordnung über die Inkraftsetzung des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes vom 19. September 1996 und von zwei Dekretsänderungen

1. Die Änderung des Dekretes vom 19. September 1996 zum Verwaltungsorganisationsgesetz wird auf den 31. Dezember 1996 in Kraft gesetzt.

2. Mit der Aufhebung des Amtes für Schulzahnpflege auf den 31. Dezember 1996 werden für die davon betroffenen Gemeinden, respektive für deren davon betroffenen Einwohner und Einwohnerinnen, die Bestimmungen über die freie Zahnarztwahl gemäss § 7 Absatz 1 sowie die Bestimmungen über die Zahnärztinnen des Amtes für Schulzahnpflege gemäss § 23 des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes auf den 1. Januar 1997 in Kraft gesetzt.

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