Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
902.11 CH-BL

Kanton Basel-Landschaft 902.11

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Landschaft
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (3 Artikel)

1. Unter Vorbehalt der Bestimmungen von § 2 hiernach tritt das Kinder- und Jugendzahnpflegegesetz vom 19. September 1996 und die Änderung des Dekretes vom 19. September 1996 des Dekretes über die Unterstellung der nicht mehr schulpflichtigen Lehrlinge unter den gesundheitlichen Dienst am 11. August 1997 in Kraft.

1. Die Änderung des Dekretes vom 19. September 1996 zum Verwaltungsorganisationsgesetz wird auf den 31. Dezember 1996 in Kraft gesetzt.

2. Mit der Aufhebung des Amtes für Schulzahnpflege auf den 31. Dezember 1996 werden für die davon betroffenen Gemeinden, respektive für deren davon betroffenen Einwohner und Einwohnerinnen, die Bestimmungen über die freie Zahnarztwahl gemäss § 7 Absatz 1 sowie die Bestimmungen über die Zahnärztinnen des Amtes für Schulzahnpflege gemäss § 23 des Kinder- und Jugendzahnpflegegesetzes auf den 1. Januar 1997 in Kraft gesetzt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →