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901 GESG CH-BL

§ 80 Gesundheitsgesetz (GesG) - Lokale Gesundheitspolizei

Besondere Aufgaben der Gemeinden
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§ 80 GesG · Lokale Gesundheitspolizei

1. Die Gemeinden sind zuständig für Kontrollen und Massnahmen zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der Hygiene, soweit die Gesetzgebung nicht den Kanton dafür zuständig erklärt, insbesondere

a. * in Liegenschaften, die Wohnzwecken dienen;

b. * bei öffentlichen Veranstaltungen auf ihrem Gebiet.

2. ...

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