901
GESG
CH-BL
§ 80 Gesundheitsgesetz (GesG) - Lokale Gesundheitspolizei
Besondere Aufgaben der Gemeinden
§ 80 GesG · Lokale Gesundheitspolizei
1. Die Gemeinden sind zuständig für Kontrollen und Massnahmen zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der Hygiene, soweit die Gesetzgebung nicht den Kanton dafür zuständig erklärt, insbesondere
a. * in Liegenschaften, die Wohnzwecken dienen;
b. * bei öffentlichen Veranstaltungen auf ihrem Gebiet.
2. ...