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901 GESG CH-BL

§ 68 Gesundheitsgesetz (GesG) - Aufgaben der Gemeinden im Infektionsschutz

Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
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§ 68 GesG · Aufgaben der Gemeinden im Infektionsschutz

1. Die Gemeinden unterstützen die kantonalen Behörden bei der Durchführung der zur Bekämpfung von Infektionen angeordneten Massnahmen.

2. ...

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