901
GESG
CH-BL
§ 68 Gesundheitsgesetz (GesG) - Aufgaben der Gemeinden im Infektionsschutz
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
§ 68 GesG · Aufgaben der Gemeinden im Infektionsschutz
1. Die Gemeinden unterstützen die kantonalen Behörden bei der Durchführung der zur Bekämpfung von Infektionen angeordneten Massnahmen.
2. ...