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901.41 ADV CH-BL

§ 8 Verordnung über die Alkohol- und Drogentherapien (ADV) - Anerkannte Fachstelle zur Ausrichtung von Unterstützungen ([§ 20 SHG](https://bl.clex.ch/data/850/de/art20))

Therapien für drogenkranke Personen - Allgemeine Bestimmungen
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§ 8 ADV · Anerkannte Fachstelle zur Ausrichtung von Unterstützungen ([§ 20 SHG](https://bl.clex.ch/data/850/de/art20))

1. Als Fachstellen zur Ausrichtung von sozialhilferechtlichen Unterstützungen an drogenkranke Personen werden die Ambulatorien Schwerpunkt Abhängigkeitserkrankungen (SAE) der Psychiatrie Baselland anerkannt.

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