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901.13 CH-BL

§ 1 Verordnung über die Ausrichtung einer Inkonvenienzentschädigung bei Hausgeburten und ambulanten Wochenbettbetreuungen - Höhe der Inkonvenienzentschädigung

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§ 1 Verordnung über die Ausrichtung einer Inkonvenienzentschädigung bei Hausgeburten und ambulanten Wochenbettbetreuungen · Höhe der Inkonvenienzentschädigung

1. An selbstständig tätige Hebammen werden folgende Inkonvenienzentschädigungen für geleistete Bereitschaftsdienste bei Hausgeburten und ambulanten Wochenbettbetreuungen ausgerichtet

a. für eine Hausgeburt inkl. Wochenbettbetreuung CHF 650;

b. für eine Hausgeburt ohne Wochenbettbetreuung CHF 325;

c. für eine Wochenbettbetreuung CHF 325.

Höhe der Inkonvenienzentschädigung § 2 Verordnung über die Ausrichtung einer Inkonvenienzentschädigung bei Hausgeburten und ambulanten Wochenbettbetreuungen →

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