901.13
CH-BL
§ 1 Verordnung über die Ausrichtung einer Inkonvenienzentschädigung bei Hausgeburten und ambulanten Wochenbettbetreuungen - Höhe der Inkonvenienzentschädigung
§ 1 Verordnung über die Ausrichtung einer Inkonvenienzentschädigung bei Hausgeburten und ambulanten Wochenbettbetreuungen · Höhe der Inkonvenienzentschädigung
1. An selbstständig tätige Hebammen werden folgende Inkonvenienzentschädigungen für geleistete Bereitschaftsdienste bei Hausgeburten und ambulanten Wochenbettbetreuungen ausgerichtet
a. für eine Hausgeburt inkl. Wochenbettbetreuung CHF 650;
b. für eine Hausgeburt ohne Wochenbettbetreuung CHF 325;
c. für eine Wochenbettbetreuung CHF 325.