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901.11 CH-BL

§ 6 Verordnung über den amtsärztlichen Tarif (Amtsärztetarif)

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§ 6 Amtsärztetarif

1. Die Regierungsratsverordnung vom 23. März 1976 über die Entschädigung für die amtsärztlichen Verrichtungen der Ärzte wird aufgehoben.

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