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901.11 CH-BL

§ 5 Verordnung über den amtsärztlichen Tarif (Amtsärztetarif)

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§ 5 Amtsärztetarif

1. Die frankenmässigen Ansätze basieren auf dem Landesindex der Konsumentenpreise vom Dezember 1993 (= 139.0 Punkte). Die Teuerungszulage wird jeweils auf den 1. Januar anhand des Indexstandes des Monats November des Vorjahres festgelegt, erstmals auf den 1. Januar 1996.

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