901.11
CH-BL
§ 4 Verordnung über den amtsärztlichen Tarif (Amtsärztetarif)
§ 4 Amtsärztetarif
1. Gemäss SUVA-Tarif werden Leistungen vergütet, die über das Erheben des Körper- oder Psychostatus hinausgehen.
2. Die SUVA-Positionen sind anzugeben.