Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
901.11 CH-BL

§ 4 Verordnung über den amtsärztlichen Tarif (Amtsärztetarif)

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§ 4 Amtsärztetarif

1. Gemäss SUVA-Tarif werden Leistungen vergütet, die über das Erheben des Körper- oder Psychostatus hinausgehen.

2. Die SUVA-Positionen sind anzugeben.

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