Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
855.2 IVSECIIS CH-BL

Art. 39a Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) - Inkrafttreten der Teilrevision vom 23. November 2018

Schluss- und Übergangsbestimmungen - Inkrafttreten der IVSE
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (46 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 39a IVSE · Inkrafttreten der Teilrevision vom 23. November 2018

1. Die Teilrevision vom 23. November 2018 ist ab ihrem Inkrafttreten auf alle bestehenden und neuen Platzierungen anwendbar.

2. Sie tritt spätestens nach 12 Monaten in Kraft, nachdem ihr mindestens 18 Kantone beigetreten sind.

3. Der Vorstand VK legt das Datum des Inkrafttretens fest.

← Art. 39 IVSE Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Art. 40 IVSE →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →