855.2
IVSECIIS
CH-BL
Art. 39a Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) - Inkrafttreten der Teilrevision vom 23. November 2018
Schluss- und Übergangsbestimmungen - Inkrafttreten der IVSE
Art. 39a IVSE · Inkrafttreten der Teilrevision vom 23. November 2018
1. Die Teilrevision vom 23. November 2018 ist ab ihrem Inkrafttreten auf alle bestehenden und neuen Platzierungen anwendbar.
2. Sie tritt spätestens nach 12 Monaten in Kraft, nachdem ihr mindestens 18 Kantone beigetreten sind.
3. Der Vorstand VK legt das Datum des Inkrafttretens fest.