855.2
IVSECIIS
CH-BL
Art. 39 Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) - Inkrafttreten der IVSE vom 13. Dezember 2002
Schluss- und Übergangsbestimmungen - Inkrafttreten der IVSE
Art. 39 IVSE · Inkrafttreten der IVSE vom 13. Dezember 2002
1. Sobald in 3 Regionen mindestens je 2 Kantone mindestens 2 Bereichen beigetreten sind, bestellt die SODK die Organe. Der Vorstand VK legt anschliessend den Zeitpunkt für das Inkrafttreten fest und orientiert die Kantone und das Fürstentum Liechtenstein.
2. Das Inkraftsetzen hat spätestens 12 Monate nach Erreichen des Quorums zu erfolgen.