853
BHGLAPhLAD
CH-BL
§ 8 Gesetz über die Behindertenhilfe (Behindertenhilfegesetz, BHG) - Nicht personale Leistungen
Leistungen der Behindertenhilfe
§ 8 Behindertenhilfegesetz, BHG · Nicht personale Leistungen
1. Nicht personale Leistungen umfassen insbesondere Wohn- und Arbeitsinfrastruktur, Hotellerie, Organisation und Administration im Zusammenhang mit der Bereitstellung einer Leistung zugunsten der Person mit Behinderung.
2. Das Nähere regelt der Regierungsrat.