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853 BHGLAPhLAD CH-BL

§ 8 Gesetz über die Behindertenhilfe (Behindertenhilfegesetz, BHG) - Nicht personale Leistungen

Leistungen der Behindertenhilfe
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§ 8 Behindertenhilfegesetz, BHG · Nicht personale Leistungen

1. Nicht personale Leistungen umfassen insbesondere Wohn- und Arbeitsinfrastruktur, Hotellerie, Organisation und Administration im Zusammenhang mit der Bereitstellung einer Leistung zugunsten der Person mit Behinderung.

2. Das Nähere regelt der Regierungsrat.

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