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853 BHGLAPhLAD CH-BL

§ 32 Gesetz über die Behindertenhilfe (Behindertenhilfegesetz, BHG) - Inhalt

Bedarfsplanung
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§ 32 Behindertenhilfegesetz, BHG · Inhalt

1. Der Kanton schafft mit der Bedarfsplanung die Voraussetzungen zur Gewährleistung des notwendigen Angebots an Leistungen in den Lebensbereichen Wohnen und Tagesstruktur. Die Bedarfsplanung dient zudem der Steuerung desselben.

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