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§ 31 Gesetz über die Behindertenhilfe (Behindertenhilfegesetz, BHG) - Anforderungen an Leistungserbringende weiterer Leistungen

Anforderungen an Leistungserbringende
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§ 31 Behindertenhilfegesetz, BHG · Anforderungen an Leistungserbringende weiterer Leistungen

1. Die Anforderungen an Erbringende weiterer Leistungen werden in der Leistungsvereinbarung geregelt. Diese regelt die Anforderungen an Qualität und Betriebsführung. Sie kann zudem Anforderungen an die Optimierung der Leistungserbringung enthalten.

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