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§ 7 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Nutzung und Abgeltung ambulanter Angebote der Behindertenhilfe und allfälliger Folgekosten - Vertragsdauer und Kündigung

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§ 7 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Nutzung und Abgeltung ambulanter Angebote der Behindertenhilfe und allfälliger Folgekosten · Vertragsdauer und Kündigung

1. Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

2. Der Vertrag wird für unbefristete Dauer abgeschlossen.

3. Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Jahr per 31. Dezember schriftlich gekündigt werden.

4. Für Personen mit Behinderung, für die zum Zeitpunkt des Vertragsendes eine Abgeltungspflicht besteht, gilt diese weiterhin fort bis zum Eintreten eines der Fälle gemäss § 5.

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