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§ 2 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Nutzung und Abgeltung ambulanter Angebote der Behindertenhilfe und allfälliger Folgekosten - Nutzung ambulanter Angebote der Behindertenhilfe

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§ 2 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Nutzung und Abgeltung ambulanter Angebote der Behindertenhilfe und allfälliger Folgekosten · Nutzung ambulanter Angebote der Behindertenhilfe

1. Personen mit Behinderung gemäss § 1 Abs. 1 Bstb. a haben in Abweichung zu § 14 Absatz 5 BHG zeitlich unbeschränkten Zugang zu ambulanten Leistungen der Behindertenhilfe im Bereich Wohnen des jeweils anderen Vertragskantons.

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