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853.11 IHPPAIPIABHV CH-BL

§ 8 Verordnung über die Behindertenhilfe (BHV) - Umrechnung Bedarfsstufen IHP zu Bedarfsstufe IBBplus

Zugang zu den Leistungen - Bedarfsstufen
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§ 8 BHV · Umrechnung Bedarfsstufen IHP zu Bedarfsstufe IBBplus

1. Erfolgt die individuelle Bedarfsermittlung gemäss § 4 dieser Verordnung mit IHP und möchte die Person mit Behinderung Leistungen in einer Institution gemäss IFEG beziehen, wird die Bedarfsstufe IHP gemäss den Anhängen 2-4 einer Bedarfsstufe IBB zugeordnet.

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