853.11
IHPPAIPIABHV
CH-BL
§ 8 Verordnung über die Behindertenhilfe (BHV) - Umrechnung Bedarfsstufen IHP zu Bedarfsstufe IBBplus
Zugang zu den Leistungen - Bedarfsstufen
§ 8 BHV · Umrechnung Bedarfsstufen IHP zu Bedarfsstufe IBBplus
1. Erfolgt die individuelle Bedarfsermittlung gemäss § 4 dieser Verordnung mit IHP und möchte die Person mit Behinderung Leistungen in einer Institution gemäss IFEG beziehen, wird die Bedarfsstufe IHP gemäss den Anhängen 2-4 einer Bedarfsstufe IBB zugeordnet.