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853.11 IHPPAIPIABHV CH-BL

§ 30 Verordnung über die Behindertenhilfe (BHV) - Zusatzbedarf im Hinblick auf einen Entwicklungsschritt

Finanzierung der Leistungen - Festlegung der Kosten des Sonderbedarfs, des Zusatzbedarfs und des ausserkantonalen Leistungsbezugs
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§ 30 BHV · Zusatzbedarf im Hinblick auf einen Entwicklungsschritt

1. Für den Zusatzbedarf im Hinblick auf einen Entwicklungsschritt bestimmt sich die monatliche, zusätzliche Betreuungspauschale anhand des IHP. Sie umfasst maximal den Umfang einer IHP-Stufe 3.

2. Massnahmen des Zusatzbedarfs sind immer Fachleistungsstunden durch anerkannte Leistungserbringende.

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