853.11
IHPPAIPIABHV
CH-BL
§ 25 Verordnung über die Behindertenhilfe (BHV) - Berechnung der Objektpauschalen
Finanzierung der Leistungen - Festlegung der Normkosten - IFEG-Leistungen
§ 25 BHV · Berechnung der Objektpauschalen
1. Die Objektpauschale für die Leistungen im Bereich Wohnen berechnet sich wie folgt
Institutionsspezifische Objektpauschale pro Monat: (ObjektkostenInst pro Jahr/Anzahl Belegungstage) x 360/12
Normkosten für nicht personale IFEG-Leistungen pro Monat: ObjektkostenNorm pro Belegungstag x 360/12
2. Die Objektpauschalen für die Leistungen in den Bereichen Tagesgestaltung und Arbeit berechnen sich (bei einem Pensum von 100 %) wie folgt
Institutionsspezifische Objektpauschale pro Monat: (ObjektkostenInst pro Jahr/Anzahl Belegungstage) x 260/12
Normkosten für nicht personale IFEG-Leistungen pro Monat: ObjektkostenNorm pro Belegungstag x 260/12