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853.11 IHPPAIPIABHV CH-BL

§ 25 Verordnung über die Behindertenhilfe (BHV) - Berechnung der Objektpauschalen

Finanzierung der Leistungen - Festlegung der Normkosten - IFEG-Leistungen
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§ 25 BHV · Berechnung der Objektpauschalen

1. Die Objektpauschale für die Leistungen im Bereich Wohnen berechnet sich wie folgt

Institutionsspezifische Objektpauschale pro Monat: (ObjektkostenInst pro Jahr/Anzahl Belegungstage) x 360/12

Normkosten für nicht personale IFEG-Leistungen pro Monat: ObjektkostenNorm pro Belegungstag x 360/12

2. Die Objektpauschalen für die Leistungen in den Bereichen Tagesgestaltung und Arbeit berechnen sich (bei einem Pensum von 100 %) wie folgt

Institutionsspezifische Objektpauschale pro Monat: (ObjektkostenInst pro Jahr/Anzahl Belegungstage) x 260/12

Normkosten für nicht personale IFEG-Leistungen pro Monat: ObjektkostenNorm pro Belegungstag x 260/12

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