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852.11 CH-BL

§ 3 Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung - Bedarfserhebungen

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§ 3 Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung · Bedarfserhebungen

1. Die Gemeinden überprüfen den Bedarf an familienergänzender Kinderbetreuung in ihrer Gemeinde gemäss § 6 Absatz 1 des FEB-Gesetzes periodisch.

2. Das Amt stellt für die Bedarfserhebung Vorlagen zur Verfügung.

3. Die Nutzung der kantonalen Vorlagen ist für die Gemeinden freiwillig.

4. Der Nachweis über die Bedarfsdeckung und die Sicherstellung der Nutzung nach § 6 Absatz 3 des FEB-Gesetzes gilt als Erfüllung der Bedarfserhebungs- und Überprüfungspflicht.

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