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850 SHGLAS CH-BL

§ 5 Gesetz über die Sozial- und die Jugendhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG) - Subsidiarität

Unterstützung bedürftiger Personen - Materielle Unterstützungen
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§ 5 Sozialhilfegesetz, SHG · Subsidiarität

1. Unterstützungen werden gewährt, wenn die zumutbare Selbsthilfe oder die gesetzlichen, vertraglichen oder sonstigen Leistungen Dritter nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig erhältlich sind.

2. Die Unterstützungspflicht der Verwandten gilt nicht als gesetzliche Leistung Dritter.

3. ...

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