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850 SHGLAS CH-BL

§ 33 Gesetz über die Sozial- und die Jugendhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG) - Im Bereich der Rückerstattung

Besondere Vollzugsbestimmungen
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§ 33 Sozialhilfegesetz, SHG · Im Bereich der Rückerstattung

1. Die Gemeinde, die den Beschluss über die materielle Hilfe gefasst hat, vollzieht die Bestimmungen über die Rückerstattung.

2. ...

3. ...

4. ...

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