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SHGLAS
CH-BL
§ 25a Gesetz über die Sozial- und die Jugendhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG) - Beschränkung bei der Inkassohilfe
Bevorschussung und Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge - Vollstreckungshilfe
§ 25a Sozialhilfegesetz, SHG · Beschränkung bei der Inkassohilfe
1. Für fällig gewordene Unterhaltsbeiträge wird die Inkassohilfe nur gewährt, wenn sich die Unterhaltsberechtigten oder deren Vertretung bereits ernsthaft um die Zahlung bemüht haben oder ihnen dies nicht zumutbar gewesen ist.