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850.19 ZIFCPI CH-BL

§ 9a Kantonale Asylverordnung (kAV) - Mass des Grundbedarfs in einer Privatunterkunft

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§ 9a kAV · Mass des Grundbedarfs in einer Privatunterkunft

1. Unterstützten Personen, die in einer Privatunterkunft wohnen und nicht mit den Privatunterbringenden verwandt oder verschwägert sind, wird die Unterstützung für den Grundbedarf entsprechend der Unterstützungseinheit gemäss § 8 Abs. 1 um 10 % reduziert.

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