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850.19 ZIFCPI CH-BL

§ 10b Kantonale Asylverordnung (kAV) - Wohnungskosten in einer Privatunterkunft

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§ 10b kAV · Wohnungskosten in einer Privatunterkunft

1. Unterstützten Personen, die in einer Privatunterkunft wohnen, werden keine Wohnungskosten ausgerichtet.

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