850.19
ZIFCPI
CH-BL
§ 10b Kantonale Asylverordnung (kAV) - Wohnungskosten in einer Privatunterkunft
Unterstützung
§ 10b kAV · Wohnungskosten in einer Privatunterkunft
1. Unterstützten Personen, die in einer Privatunterkunft wohnen, werden keine Wohnungskosten ausgerichtet.