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850.15 CH-BL

§ 9 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe - Anerkennung ([§ 30 Abs. 2 SHG](https://bl.clex.ch/data/850/de/art30))

Anerkennung von Pflegefamilien
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§ 9 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe · Anerkennung ([§ 30 Abs. 2 SHG](https://bl.clex.ch/data/850/de/art30))

1. Pflegefamilien, die Minderjährige im Sinne von Art. 4 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern vom 19. Oktober 1977 aufnehmen, können anerkannt werden.

2. Anerkannt werden können auch Pflegefamilien, die Minderjährige zur regelmässigen Kurzzeit- (Wochenende oder Einzeltage) oder Ferienpflege in ihren Haushalt aufnehmen.

3. Die Anerkennung wird wie folgt abgestuft

a. Pflegefamilie;

b. Fachpflegefamilie;

c. Pflegefamilie für Kriseninterventionen.

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