Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
850.15 CH-BL

§ 5 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe - Reglemente

Innerkantonal
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (57 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe · Reglemente

1. Das Amt kann zur einheitlichen Ausgestaltung der Leistungserbringung im Rahmen von Leistungsvereinbarungen inklusive Infrastruktur Reglemente erlassen.

← § 4 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe Regelungsbereich § 6 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →