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850.15 CH-BL

§ 41 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 41 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

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