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850.15 CH-BL

§ 40 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 40 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 5. September 2006 über die Kinder- und Jugendhilfe wird aufgehoben.

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