850.15
CH-BL
§ 39 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe - Änderung bisherigen Rechts
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 39 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe · Änderung bisherigen Rechts
1. Die Verordnung vom 15. Januar 2002 über die Kosten des Straf- und Massnahmenvollzugs sowie von Untersuchungsgefangenen wird wie folgt geändert: ...
2. Die Verordnung vom 12. März 2013 über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende wird wie folgt geändert: ...