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850.15 CH-BL

§ 39 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe - Änderung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 39 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe · Änderung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung vom 15. Januar 2002 über die Kosten des Straf- und Massnahmenvollzugs sowie von Untersuchungsgefangenen wird wie folgt geändert: ...

2. Die Verordnung vom 12. März 2013 über die Vergütung von Mandaten an unselbständig Erwerbende wird wie folgt geändert: ...

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