850.15
CH-BL
§ 35b Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe - Kostenbeteiligung nach Einsatztagen
... - Kostenbeteiligung bei ambulanten erzieherischen Hilfen
§ 35b Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe · Kostenbeteiligung nach Einsatztagen
1. Die Kostenbeteiligung für die Unterhaltspflichtigen beträgt CHF 25.- pro Einsatztag.
2. Als Einsatztag gilt jeder Tag, an welchem ambulante erzieherische Hilfe in der Familie geleistet wird.
3. Die Kostenbeteiligung beträgt maximal CHF 200.- pro Monat.
4. Von der Kostenbeteiligung befreit sind Unterhaltspflichtige, die Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen.