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850.15 CH-BL

§ 35b Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe - Kostenbeteiligung nach Einsatztagen

... - Kostenbeteiligung bei ambulanten erzieherischen Hilfen
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§ 35b Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe · Kostenbeteiligung nach Einsatztagen

1. Die Kostenbeteiligung für die Unterhaltspflichtigen beträgt CHF 25.- pro Einsatztag.

2. Als Einsatztag gilt jeder Tag, an welchem ambulante erzieherische Hilfe in der Familie geleistet wird.

3. Die Kostenbeteiligung beträgt maximal CHF 200.- pro Monat.

4. Von der Kostenbeteiligung befreit sind Unterhaltspflichtige, die Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen.

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