Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
850.15 CH-BL

§ 26 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe - Fachliche Indikation ([§ 28 Abs. 2 SHG](https://bl.clex.ch/data/850/de/art28))

Gemeinsame Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (57 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 26 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe · Fachliche Indikation ([§ 28 Abs. 2 SHG](https://bl.clex.ch/data/850/de/art28))

1. Die fachliche Indikation umfasst insbesondere

a. die anspruchsbegründende Situation;

b. den erzieherischen Bedarf;

c. die bisherigen Unterstützungsmassnahmen;

d. die geeigneten Unterstützungsmassnahmen;

e. die notwendigen Leistungen.

2. Eine fachliche Indikation für eine Unterbringung ist dann gegeben, wenn der Nachweis erbracht wird, dass keine mildere Massnahme möglich ist.

← § 25 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe Regelungsbereich § 27 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →