850.15
CH-BL
§ 23 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe - Beiträge für junge Erwachsene ([§ 28 Abs. 3 SHG](https://bl.clex.ch/data/850/de/art28))
Gemeinsame Bestimmungen
§ 23 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe · Beiträge für junge Erwachsene ([§ 28 Abs. 3 SHG](https://bl.clex.ch/data/850/de/art28))
1. Als wichtige Gründe für die Beitragsgewährung über den Zeitpunkt der Volljährigkeit hinaus gelten insbesondere
a. der bevorstehende Abschluss einer schulischen Ausbildung;
b. der bevorstehende Abschluss einer beruflichen Ausbildung.