Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
850.15 CH-BL

§ 23 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe - Beiträge für junge Erwachsene ([§ 28 Abs. 3 SHG](https://bl.clex.ch/data/850/de/art28))

Gemeinsame Bestimmungen
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§ 23 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe · Beiträge für junge Erwachsene ([§ 28 Abs. 3 SHG](https://bl.clex.ch/data/850/de/art28))

1. Als wichtige Gründe für die Beitragsgewährung über den Zeitpunkt der Volljährigkeit hinaus gelten insbesondere

a. der bevorstehende Abschluss einer schulischen Ausbildung;

b. der bevorstehende Abschluss einer beruflichen Ausbildung.

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