850.15
CH-BL
§ 13 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe - Entscheid
Anerkennung von Pflegefamilien
§ 13 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe · Entscheid
1. Das Amt entscheidet über Anerkennungsgesuche.
2. Der Anerkennungsentscheid ist befristet und kann mit Auflagen verbunden werden.