Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
850.15 CH-BL

§ 13 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe - Entscheid

Anerkennung von Pflegefamilien
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§ 13 Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe · Entscheid

1. Das Amt entscheidet über Anerkennungsgesuche.

2. Der Anerkennungsentscheid ist befristet und kann mit Auflagen verbunden werden.

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