Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
850.14 CH-BL

§ 11 Verordnung über die Bewilligung und Beaufsichtigung von Heimen (Heimverordnung) - Bauliche Anforderungen ([§ 26 Abs. 2 SHG](https://bl.clex.ch/data/850/de/art26))

Heime für Erwachsene - Bewilligungsvoraussetzungen
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§ 11 Heimverordnung · Bauliche Anforderungen ([§ 26 Abs. 2 SHG](https://bl.clex.ch/data/850/de/art26))

1. Die baulichen Anforderungen zur Führung eines Heimes für Erwachsene umfassen die Einhaltung der Vorschriften der Baugesetzgebung sowie der Feuerschutzgesetzgebung.

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