850.12
BVV
CH-BL
§ 6a Verordnung über die Bevorschussung und die Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge (BVV) - Inkassogebühr (§ 25 Abs. 4 SHG)
§ 6a BVV · Inkassogebühr (§ 25 Abs. 4 SHG)
1. Die Inkassogebühr bei erfolgreicher Vollstreckung von Unterhaltsbeiträgen für unterhaltsberechtigte Ehegatten oder Partner oder Partnerinnen in eingetragener Partnerschaft in guten wirtschaftlichen Verhältnissen beträgt 10% des vereinnahmten Betrags, jedoch höchstens jährlich 1'000 Fr.
2. Gute wirtschaftliche Verhältnisse entsprechen der Definition in § 4 Absätze 1 oder 2.