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850.12 BVV CH-BL

§ 6a Verordnung über die Bevorschussung und die Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge (BVV) - Inkassogebühr (§ 25 Abs. 4 SHG)

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§ 6a BVV · Inkassogebühr (§ 25 Abs. 4 SHG)

1. Die Inkassogebühr bei erfolgreicher Vollstreckung von Unterhaltsbeiträgen für unterhaltsberechtigte Ehegatten oder Partner oder Partnerinnen in eingetragener Partnerschaft in guten wirtschaftlichen Verhältnissen beträgt 10% des vereinnahmten Betrags, jedoch höchstens jährlich 1'000 Fr.

2. Gute wirtschaftliche Verhältnisse entsprechen der Definition in § 4 Absätze 1 oder 2.

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