850.12
BVV
CH-BL
§ 6 Verordnung über die Bevorschussung und die Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge (BVV) - Gute wirtschaftliche Verhältnisse beim Vollstreckungsgebührenersatz (§ 25 Absatz 3 SHG)
§ 6 BVV · Gute wirtschaftliche Verhältnisse beim Vollstreckungsgebührenersatz (§ 25 Absatz 3 SHG)
1. Gute wirtschaftliche Verhältnisse für die Ersatzpflicht unterhaltsberechtigter Ehegatten oder Partner oder Partnerinnen in eingetragener Partnerschaft für die Vollstreckungsgebühren richten sich nach § 4 Absätze 1 oder 2.