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850.12 BVV CH-BL

§ 6 Verordnung über die Bevorschussung und die Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge (BVV) - Gute wirtschaftliche Verhältnisse beim Vollstreckungsgebührenersatz (§ 25 Absatz 3 SHG)

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§ 6 BVV · Gute wirtschaftliche Verhältnisse beim Vollstreckungsgebührenersatz (§ 25 Absatz 3 SHG)

1. Gute wirtschaftliche Verhältnisse für die Ersatzpflicht unterhaltsberechtigter Ehegatten oder Partner oder Partnerinnen in eingetragener Partnerschaft für die Vollstreckungsgebühren richten sich nach § 4 Absätze 1 oder 2.

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