850.12
BVV
CH-BL
§ 5 Verordnung über die Bevorschussung und die Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge (BVV) - Gesuch um Vollstreckungshilfe (§ 25 SHG)
§ 5 BVV · Gesuch um Vollstreckungshilfe (§ 25 SHG)
1. Dem Gesuch um Hilfe bei der Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen sind beizulegen
a. * das rechtskräftige Urteil oder die rechtskräftige Genehmigung des Unterhaltsvertrages durch die Kindesschutzbehörde,
b. ein Nachweis der ausstehenden Unterhaltsbeiträge,
c. * eine Niederlassungsbescheinigung,
d. die letzte Steuererklärung sowie aktuelle Lohnbescheinigungen,
e. die schriftliche Ermächtigung des Kantons zur Stellvertretung.