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850.12 BVV CH-BL

§ 5 Verordnung über die Bevorschussung und die Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge (BVV) - Gesuch um Vollstreckungshilfe (§ 25 SHG)

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§ 5 BVV · Gesuch um Vollstreckungshilfe (§ 25 SHG)

1. Dem Gesuch um Hilfe bei der Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen sind beizulegen

a. * das rechtskräftige Urteil oder die rechtskräftige Genehmigung des Unterhaltsvertrages durch die Kindesschutzbehörde,

b. ein Nachweis der ausstehenden Unterhaltsbeiträge,

c. * eine Niederlassungsbescheinigung,

d. die letzte Steuererklärung sowie aktuelle Lohnbescheinigungen,

e. die schriftliche Ermächtigung des Kantons zur Stellvertretung.

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