850.12
BVV
CH-BL
§ 3 Verordnung über die Bevorschussung und die Vollstreckungshilfe für Unterhaltsbeiträge (BVV) - Einkünfte und Vermögen des Kindes bei der Bevorschussung (§ 23 Abs. 2 SHG)
§ 3 BVV · Einkünfte und Vermögen des Kindes bei der Bevorschussung (§ 23 Abs. 2 SHG)
1. Bei Einkünften des Kindes wird der Unterhaltsbeitrag nur soweit bevorschusst, als Bevorschussung und Einkünfte zusammen 1'040 Fr. pro Monat nicht übersteigen.
2. ...
3. ...